Schuldherren oder Gl„ubiger.

Schuldherren oder Gl„ubiger.

Schuldherren oder Gl„ubiger. Definition. Phim 1,18. K”nnen einfordern: – Pfand. 5Mo 24,10.11; Spr 22,27. – Sicherheiten von anderen. Spr 6,1; 22,26. – Hypotheken auf Besitz. Neh 5,3. – Quittungen oder Schuldscheine. Lk 16,6.7. Ein als Pfand genommenes Kleidungsst?ck musste bis zum Sonnenuntergang zur?ckgegeben werden. 2Mo 22,25.26; 5Mo 24,12.13; Hes 18,7.12. Untersagt war – M?hlsteine zu verpf„nden. 5Mo 24,6. – Gewaltsam ein Pfand zu nehmen. 5Mo 24,10. – Zinsen von Br?dern zu fordern. 2Mo 22,24; 3Mo 25,36.37. – W„hrend des Sabbatjahrs Schulden von Br?dern zur?ckzufordern. 5Mo 15,2.3. Von Fremden durften Zinsen genommen werden. 5Mo 23,21. Manchmal wurden die ganzen Schulden erlassen. Neh 5,10-12; Mt 18,27; Lk 7,42. Die Einforderung der Schulden war oft grausam. Neh 5,7-9; Hi 24,3-9; Mt 18,28-30. Schulden wurden oft eingefordert – Indem der Schuldner verkauft oder als Sklave eingestellt wurde. Mt 18,25; 2Mo 21,2. – Indem der Besitz des Schuldners verkauft wurde. Mt 18,25. – Indem die Familie des Schuldners verkauft wurde. 2K” 4,1; Hi 24,9; Mt 18,25. – Durch Verhaftung. Mt 5,25.26; 18,34. – Von den B?rgen. Spr 11,15; 22,26.27. S. wurden oft betrogen. 1Sam 22,2; Lk 16,5-7. Symbolisieren – Gottes Rechtsanspruch an den Menschen. Mt 5,25.26; 18,23.25; Lk 7,41.47. – Die Forderungen des Gesetzes. Gal 5,3.

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