Gemeindezucht

Gemeindezucht

Gemeindezucht. Die geistlichen Leiter sind bevollm„chtigt, G. durchzuf?hren. Mt 16,19; 18,18. Umfasst: – Das Aufrechterhalten gesunder Lehre. 1Tim 1,3; Tit 1,13. – Das Verwalten der Gemeindeangelegenheiten. 1Kor 11,34; Tit 1,5. – Das Zurechtweisen von šbertretern. 1Tim 5,20; 2Tim 4,2. – Das Ausschlieáen von hartn„ckigen šbertretern. 1Kor 5,3-5.13; 1Tim 1,20. Christen sollen sich der G. unterwerfen. Hebr 13,17. Dient der Auferbauung. 2Kor 10,8; 13,10. Schicklichkeit und Ordnung sind die Gegenst„nde der G. 1Kor 14,40. Soll in einem Geist der N„chstenliebe ausge?bt werden. 1Kor 2,6-8. Verbietet Frauen das Predigen. 1Kor 14,34; 1Tim 2,12.

Comments

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *