Gemeindezucht
Gemeindezucht. Die geistlichen Leiter sind bevollmchtigt, G. durchzuf?hren. Mt 16,19; 18,18. Umfasst: – Das Aufrechterhalten gesunder Lehre. 1Tim 1,3; Tit 1,13. – Das Verwalten der Gemeindeangelegenheiten. 1Kor 11,34; Tit 1,5. – Das Zurechtweisen von bertretern. 1Tim 5,20; 2Tim 4,2. – Das Ausschlieáen von hartnckigen bertretern. 1Kor 5,3-5.13; 1Tim 1,20. Christen sollen sich der G. unterwerfen. Hebr 13,17. Dient der Auferbauung. 2Kor 10,8; 13,10. Schicklichkeit und Ordnung sind die Gegenstnde der G. 1Kor 14,40. Soll in einem Geist der Nchstenliebe ausge?bt werden. 1Kor 2,6-8. Verbietet Frauen das Predigen. 1Kor 14,34; 1Tim 2,12.
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